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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 11.06.1968, Az.: 1 BvL 6/68

Vorkonstitutionelles Recht; Änderung von vorkonstitutionellem Recht; Aufnahme in den Willen des Gesetzgebers

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
11.06.1968
Aktenzeichen
1 BvL 6/68
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1968, 10952
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
AG Frankfurt/M. 22.04.1968 - 922 DLs 7/67

Fundstellen

  • BVerfGE 24, 20 - 23
  • JuS 1968, 528
  • NJW 1968, 1772

Redaktioneller Leitsatz

Wenn vorkonstitutionelles Recht - hier § 244 StGB - nach Inkrafttreten des Grundgesetzes keine sachliche Änderung erfahren hat, ist eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG unzulässig. Es müßte erkennbar sein, daß der Gesetzgeber es in seinen Willen aufgenommen hat.