Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 08.11.1991, Az.: 2 BvR 1388/91
Wiedereinsetzung; Beschleunigungsgebot; Ausländer; Unzureichende Sprachkenntnisse; Wegfall des Hindernisses; Frist
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 08.11.1991
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1388/91
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 12270
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NVwZ 1992, 262-263 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. Unzureichende Sprachkenntnisse entheben einen Ausländer nicht jeglicher Sorgfaltspflicht in der Wahrnehmung seiner Rechte. Insbesondere hat er mit Rücksicht auf das im Wiedereinsetzungsrecht geltende Beschleunigungsgebot zumutbare Anstrengungen zu unternehmen, um zu einem raschen "Wegfall des Hindernisses" i. S. § 40 II beizutragen.
2. Die im Blick auf das Wiedereinsetzungsrecht angemessene Frist zur Wahrnehmung der eigenen Interessen darf bei einem Asylbewerber, dessen Aufenthaltszweck sich zunächst auf die Durchführung des Asylverfahrens beschränkt, grundsätzlich kürzer als einen Monat bemessen werden.