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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.09.1973, Az.: 4 AZR 485/72

Betonmischung; Eigenbedarf; Bauliche Leistung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.09.1973
Aktenzeichen
4 AZR 485/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10119
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Frankfurt 06.06.1972 - 3 Sa 476/71

Fundstellen

  • BAGE 25, 313 - 320
  • DB 1973, 2405 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Betonmischungen, die überwiegend für den eigenen Bedarf hergestellt werden, gelten als bauliche Leistungen.

2. Beton wird dann nicht für den "eigenen Bedarf" hergestellt, wenn er von einer GmbH & Co KG an ihre Gründer, die zugleich ihre jetzigen Kommanditisten sind, geliefert wird.