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Bundessozialgericht
Urt. v. 06.08.1986, Az.: 5a RKn 21/85

Versicherungspflichtige Tätigkeit; Arbeitslosigkeit; Überbrückung der Arbeitslosigkeit; Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Anerkennung einer Beitragszeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
06.08.1986
Aktenzeichen
5a RKn 21/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 11229
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Duisburg 26.10.1984 - S 3 Kn 13/82
LSG Essen 17.09.1985 - L 15 Kn 132/84

Fundstellen

  • MDR 1987, 544 (Kurzinformation)
  • SozR 2200 § 1259 Nr 94

Amtlicher Leitsatz

Durch die Aufnahme einer nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung kann die Zeit zwischen der vorherigen versicherungspflichtigen Tätigkeit und der Arbeitslosigkeit "überbrückt" werden, so daß die Arbeitslosigkeit der versicherungspflichtigen Beschäftigung noch "unmittelbar" folgt.