Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 08.03.1978, Az.: 2 AZB 32/77
Berufung; Verwerfungsbeschluß; Sofortige Beschwerde; Unterlassene Zulassung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 08.03.1978
- Aktenzeichen
- 2 AZB 32/77
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1978, 10042
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- AP Nr. 18 zu § 77 ArbGG 1953
Amtlicher Leitsatz
Nach ArbGG § 77 ist der Beschluß über die Verwerfung der Berufung nur dann mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, wenn sie vom Landesarbeitsgericht zugelassen worden ist. Die unterlassene Zulassung kann nicht durch das Revisionsgericht ersetzt werden.