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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 08.03.1978, Az.: 2 AZB 32/77

Berufung; Verwerfungsbeschluß; Sofortige Beschwerde; Unterlassene Zulassung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.03.1978
Aktenzeichen
2 AZB 32/77
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1978, 10042
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • AP Nr. 18 zu § 77 ArbGG 1953

Amtlicher Leitsatz

Nach ArbGG § 77 ist der Beschluß über die Verwerfung der Berufung nur dann mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, wenn sie vom Landesarbeitsgericht zugelassen worden ist. Die unterlassene Zulassung kann nicht durch das Revisionsgericht ersetzt werden.