Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.12.1982, Az.: 2 StR 494/82
Suicid; Selbsttötung; Unterlassen; Garantenpflicht; Wohngemeinschaft; Lebensgemeinschaft
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 03.12.1982
- Aktenzeichen
- 2 StR 494/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 11115
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NStZ 1983, 117
Amtlicher Leitsatz
Aus einer Wohn- und Lebensgemeinschaft ergibt sich für den daran Beteiligten keine Rechtspflicht, den anderen am selbstgewählten Ableben zu hindern, sofern sich dieser in freier Willensbestimmung dazu entschlossen hat, dem für ihn erkennbar herannahenden Tod keinen Widerstand mehr entgegenzusetzen, sondern dem dazu führenden Geschehen seinen Lauf zu lassen.