Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.01.1985, Az.: 2 AZR 67/84
Auflösungsvertrag; Eigenkündigung mit abgekürzter Frist; Kündigungserklärung; Kündigungsfrist
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 24.01.1985
- Aktenzeichen
- 2 AZR 67/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 10120
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Bonn 13.07.1983 - 4 Ca 1032/83
- LAG Köln 06.12.1983 - 6 Sa 847/83
Fundstelle
- NZA 1986, 28
Amtlicher Leitsatz
Ein Auflösungsvertrag i. S. von § 9 IX Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen liegt auch vor, wenn der Arbeitnehmer formal ohne wichtigen Grund eine Eigenkündigung mit abgekürzter Frist erklärt, der Arbeitgeber damit einverstanden und sein Einverständnis erforderlich ist, um das Arbeitsverhältnis zu dem gewollten Termin zu beenden.