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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.07.1968, Az.: 2 AZR 235/67

Angestellte; Arbeiter; Reichsgebiet; Öffentlicher Dienst; Generalgouvernement; Personenkreis

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.07.1968
Aktenzeichen
2 AZR 235/67
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10090
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • AP Nr. 2 zu § 1 RegelungsG

Amtlicher Leitsatz

Auch Angestellte und Arbeiter, die aus dem Reichsgebiet kommend in den öffentlichen Dienst im früheren Generalgouvernement neu eingestellt worden waren, fallen unter den Personenkreis des G131 § 1 Abs 1 Nr 1a.