Bundesgerichtshof
Urt. v. 21.12.1973, Az.: IV ZR 158/72
Handelsvertretervertrag; Stillschweigender Vertrag; Konkludentes Handeln; Handelsvertreter; Rechtsbindungswille
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 21.12.1973
- Aktenzeichen
- IV ZR 158/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 11234
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BGHZ 62, 71 - 83
- DB 1974, 819-821 (Volltext mit amtl. LS)
- JR 1974, 289
- MDR 1974, 568-569 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1974, 852-855 (Volltext mit amtl. LS) "Vermittlung durch Reisebüro"
- WM 1974, 396
Redaktioneller Leitsatz
Das Zustandekommen eines Handelsvertretervertrages ist auch stillschweigend dadurch möglich, daß ein Unternehmer die Dienste eines Handelsunternehmers annimmt, ohne vorher mit ihm in Vertragsbeziehungen gestanden zu haben, wenn er hierbei durch sein Verhalten konkludent zu verstehen gibt, daß er dies auch zukünftig für eine unbestimmte Anzahl von Geschäften zu tun gedenke.
Für den stillschweigenden Vertragsschluß bedarf es aber auch eines Willens der Beteiligten, der darauf gerichtet ist, vertragliche Bindungen eingehen zu wollen (Rechtsbindungswille).
Hinweise:
Vgl. auch BGH, DRsp II(210) 49Nr. 1; MDR 1991, 1150.