Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 28.09.1972, Az.: IV ZB 8/72

Anwaltspflicht; Rückäußerung des Gerichts; Berufungseingang; Bestätigung des Berufungseingangs; Begründungsfrist; Verlängerung der Begründungsfrist; Bescheidung; Unabwendbarer Zufall; Verlust der Berufungsschrift; Berufungsschrift

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
28.09.1972
Aktenzeichen
IV ZB 8/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 11254
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1973, 81-82 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Von einem Rechtsanwalt kann nicht verlangt werden, die Zeiträume im Auge zu behalten, innerhalb derer bei jeder Sache erfahrungsgemäß mit einer Rückäußerung des Gerichts zu rechnen ist (hier: Bestätigung des Berufungseingangs und Bescheidung eines Antrags auf Verlängerung der Begründungsfrist).

2. Zur Frage der Glaubhaftmachung eines unabwendbaren Zufalls bei Verlust einer Berufungsschrift.