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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 30.05.1958, Az.: 1 AZR 478/57

Betriebsabteilung; Personelle Einheit; Organisatorische Abgrenzbarkeit; Technische Betriebsmittel; Eigener Betriebszweck; Hilfszweck

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
30.05.1958
Aktenzeichen
1 AZR 478/57
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1958, 10213
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 13 zu § 13 KSchG
  • BArbBl 1958, 702
  • DB 1958, 872 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Zum Begriff der Betriebsabteilung i.S. des KSchG § 13 Abs. 3 gehört das Vorliegen einer personellen Einheit und einer organisatorischen Abgrenzbarkeit, weiter das Vorhandensein eigener technischer Betriebsmittel und eines eigenen Betriebszwecks, der auch in einem bloßen Hilfszweck bestehen kann.