Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.04.1982, Az.: 4 AZR 728/79
Angestellte; Sachbearbeiter; Aufgaben nach Grundstücksverkehrsgesetz; Kreditanträge; Landwirtschaftsämter; Arbeitsvorgang; Eingruppierungsprozesse; Sachaufklärung; Einnahme des gerichtlichen Augenscheins; Zuziehung eines Sachverständigen; Vernehmung von Zeugen
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.04.1982
- Aktenzeichen
- 4 AZR 728/79
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 10212
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Heilbronn 21.12.1978 - 26 Ca 27/77 C
- LAG Stuttgart 11.05.1979 - 5 Sa 20/79
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AP Nr. 60 zu §§ 22, 23 BAT 1975
- PersV 1984, 295
Amtlicher Leitsatz
1. Für Angestellte, die als Sachbearbeiter für Aufgaben nach dem Grundstücksverkehrsgesetz und für Kreditanträge nach dem Bundesvertriebenen- und Flüchtlingshilfegesetz bei Landwirtschaftsämtern tätig sind, gelten die tariflichen Tätigkeitsmerkmale für den allgemeinen Verwaltungsdienst. Diese Aufgaben können jeweils ein Arbeitsvorgang sein.
2. In Eingruppierungsprozessen können die Tatsachengerichte zur Sachaufklärung bzw. zu ihrer eigenen Unterstützung von Amts wegen die Vorlage von Urkunden bzw. Behördenakten, die Einnahme des gerichtlichen Augenscheins sowie die Zuziehung eines Sachverständigen anordnen. Derartige Anordnungen liegen im pflichtgemäßen Ermessen der Gerichte. Die Vernehmung von Zeugen zu diesen Zwecken ist jedoch unzulässig.