Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.04.1982, Az.: 4 AZR 728/79

Angestellte; Sachbearbeiter; Aufgaben nach Grundstücksverkehrsgesetz; Kreditanträge; Landwirtschaftsämter; Arbeitsvorgang; Eingruppierungsprozesse; Sachaufklärung; Einnahme des gerichtlichen Augenscheins; Zuziehung eines Sachverständigen; Vernehmung von Zeugen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.04.1982
Aktenzeichen
4 AZR 728/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 10212
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Heilbronn 21.12.1978 - 26 Ca 27/77 C
LAG Stuttgart 11.05.1979 - 5 Sa 20/79

Fundstellen

  • AP Nr. 60 zu §§ 22, 23 BAT 1975
  • PersV 1984, 295

Amtlicher Leitsatz

1. Für Angestellte, die als Sachbearbeiter für Aufgaben nach dem Grundstücksverkehrsgesetz und für Kreditanträge nach dem Bundesvertriebenen- und Flüchtlingshilfegesetz bei Landwirtschaftsämtern tätig sind, gelten die tariflichen Tätigkeitsmerkmale für den allgemeinen Verwaltungsdienst. Diese Aufgaben können jeweils ein Arbeitsvorgang sein.

2. In Eingruppierungsprozessen können die Tatsachengerichte zur Sachaufklärung bzw. zu ihrer eigenen Unterstützung von Amts wegen die Vorlage von Urkunden bzw. Behördenakten, die Einnahme des gerichtlichen Augenscheins sowie die Zuziehung eines Sachverständigen anordnen. Derartige Anordnungen liegen im pflichtgemäßen Ermessen der Gerichte. Die Vernehmung von Zeugen zu diesen Zwecken ist jedoch unzulässig.