Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 26.02.1964, Az.: 5 AR 66/64

Arbeitgeberverband; Bezirksleitungen einer Gewerkschaft; Gemeinschaftlicher Gerichtsstand; Parteifähigkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
26.02.1964
Aktenzeichen
5 AR 66/64
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1964, 10112
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Essen - 3 Ca 2984/63

Fundstelle

  • DB 1964, 519

Amtlicher Leitsatz

Werden von einem Arbeitgeberverband mehrere Bezirksleitungen einer Gewerkschaft verklagt, so ist für die Bestimmung eines gemeinschaftlichen Gerichtsstandes nach ZPO § 36 Nr. 3 durch das übergeordnete Gericht kein Raum, wenn nach der Satzung der Gewerkschaft die Bezirksleitungen nicht parteifähig im Sinne von ZPO § 50, ArbGG § 10 sind