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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 29.01.1987, Az.: BVerwG 2 C 12/85

Beamtenrecht; Sonderurlaub; Bildungsreise

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
29.01.1987
Aktenzeichen
BVerwG 2 C 12/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 12775
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hamburg 25.08.1982 - 8 2254/81
OVG Hamburg 26.10.1984 - Bf I 4/83

Fundstelle

  • DVBl 1987, 737-738 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Nachträgliche Gewährung eines Sonderurlaubs unter Fortzahlung der Besoldung (§ 7 S. 1 Nr. 3 SUrlV). Eine erhebliche auch von touristischen Merkmalen, aber auch von allgemeinbildenden Zielsetzungen geprägte 15tägige staatspolitische Bildungsveranstaltung ist kein "besonders begründeter Fall" i. S. von § 8 S. 1 SUrlV, der einen 3 Werktage überschreitenden Sonderurlaub gem. § 7 S. 1 Nr. 3 rechtfertigt.