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§ 21 KWKG 2025 - Zuschlagzahlungen für Kältenetze

Bibliographie

Titel
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG 2025)
Amtliche Abkürzung
KWKG 2025
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
754-28

Die §§ 18, 19 und 20 sind für den Neu- und Ausbau von Kältenetzen entsprechend anzuwenden.