Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 30.09.1976, Az.: BVerwG 1 C 32/74
Gewerbetreibender; Vorstand einer Aktiengesellschaft; Gesellschafter einer GmbH; Geschäftsführer einer GmbH; Untersagen der Gewerbeausübung; Generalvollmacht
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 30.09.1976
- Aktenzeichen
- BVerwG 1 C 32/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 11331
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ü VG Düsseldorf 26.09.1972 - 3 K 2532/70
- OVG Münster 29.05.1974 - IV A 1223/72
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- DÖV 1977, 401
- NJW 1977, 1250
Amtlicher Leitsatz
Der Vorstand einer Aktiengesellschaft, die Gesellschafter und Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie die Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft sind nicht Gewerbetreibende. Gewerbetreibender ist auch nicht, wer einem anderen, dem die Ausübung eines Gewerbes untersagt ist, Generalvollmacht erteilt hat, die von jenem dazu benutzt wird, Kapitalgesellschaften zu gründen und zu leiten, die das dem Bevollmächtigten untersagte Gewerbe betreiben.