Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 30.09.1976, Az.: BVerwG 1 C 32/74

Gewerbetreibender; Vorstand einer Aktiengesellschaft; Gesellschafter einer GmbH; Geschäftsführer einer GmbH; Untersagen der Gewerbeausübung; Generalvollmacht

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
30.09.1976
Aktenzeichen
BVerwG 1 C 32/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11331
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ü VG Düsseldorf 26.09.1972 - 3 K 2532/70
OVG Münster 29.05.1974 - IV A 1223/72

Fundstellen

  • DÖV 1977, 401
  • NJW 1977, 1250

Amtlicher Leitsatz

Der Vorstand einer Aktiengesellschaft, die Gesellschafter und Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie die Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft sind nicht Gewerbetreibende. Gewerbetreibender ist auch nicht, wer einem anderen, dem die Ausübung eines Gewerbes untersagt ist, Generalvollmacht erteilt hat, die von jenem dazu benutzt wird, Kapitalgesellschaften zu gründen und zu leiten, die das dem Bevollmächtigten untersagte Gewerbe betreiben.