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Bundessozialgericht
Urt. v. 28.01.1982, Az.: 5a RKn 2/81

Knappschaftliche Arbeit; Hauer; Bergmannsrente; Verminderte bergmännische Berufsfähigkeit; Gedingelohn

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
28.01.1982
Aktenzeichen
5a RKn 2/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11025
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Duisburg 12.09.1978 - S 2 Kn 1/78
LSG Essen 16.12.1980 - L 15 Kn 158/78

Fundstellen

  • BSGE 53, 69 - 74
  • SozR 2600 § 45 Nr 33

Amtlicher Leitsatz

1. Zu den Voraussetzungen einer bisher verrichteten knappschaftlichen Arbeit (RKG § 45 Abs 2) als Hauer.

2. Ein vom Bergbaubetrieb als Neubergmann geführter Versicherter, der nicht die Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt, die ihn befähigen, die in der Gewinnung, Aus-, Vor- und Herrichtung vorkommenden wesentlich bergmännischen Arbeiten zu verrichten, bleibt auch dann Neubergmann, wenn er den vollen Gedingelohn erhält.