Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.10.1986, Az.: IVb ZB 133/85
Rentenversicherung; Anwartschaft; Ausgleich; Ehe; Trennungszeit
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 08.10.1986
- Aktenzeichen
- IVb ZB 133/85
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 13208
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- FamRZ 1987, 48
Redaktioneller Leitsatz
Bei Rentenversicherungs-Anwartschaften, die die Ehefrau während der in die Ehezeit fallende Trennungszeit erworben hat, hat ein Ausgleich zu erfolgen. Die Härteklausel nach Nr. 1 isoliert auf bestimmte Zeitabschnitte der Ehe im Wege der Außerachtlassung von Anwartschaften aus einem Teil der Ehezeit ist nicht anzuwenden