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Bundesgerichtshof
Urt. v. 08.10.1986, Az.: IVb ZB 133/85

Rentenversicherung; Anwartschaft; Ausgleich; Ehe; Trennungszeit

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
08.10.1986
Aktenzeichen
IVb ZB 133/85
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 13208
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • FamRZ 1987, 48

Redaktioneller Leitsatz

Bei Rentenversicherungs-Anwartschaften, die die Ehefrau während der in die Ehezeit fallende Trennungszeit erworben hat, hat ein Ausgleich zu erfolgen. Die Härteklausel nach Nr. 1 isoliert auf bestimmte Zeitabschnitte der Ehe im Wege der Außerachtlassung von Anwartschaften aus einem Teil der Ehezeit ist nicht anzuwenden