Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.12.1977, Az.: 3 AZR 530/76
Ruhegehalt; Gleichbehandlungsgrundsatz; Versorgungszusage; Stichtagsregelung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 08.12.1977
- Aktenzeichen
- 3 AZR 530/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 10036
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 11.05.1976 - 10 (5) Sa 613/75
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1978, 991-992 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1979, 93
Amtlicher Leitsatz
1. Eine Versorgungszusage, die danach unterscheidet, wann die begünstigten Arbeitnehmer in den Ruhestand getreten sind, muß sich am Gleichbehandlungsgrundsatz messen lassen. Dieser ist verletzt, wenn die Unterscheidung auf unsachlichen oder sachfremden Gründen beruht.
2. Es verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn diejenigen Arbeitnehmer, die einer Limitierung ihrer Vergütung zugestimmt haben, bei ihrer Versorgung besser gestellt werden als die von dieser Vertragsänderung nicht mehr betroffenen Pensionäre.