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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 08.12.1977, Az.: 3 AZR 530/76

Ruhegehalt; Gleichbehandlungsgrundsatz; Versorgungszusage; Stichtagsregelung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
08.12.1977
Aktenzeichen
3 AZR 530/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10036
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 11.05.1976 - 10 (5) Sa 613/75

Fundstellen

  • DB 1978, 991-992 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1979, 93

Amtlicher Leitsatz

1. Eine Versorgungszusage, die danach unterscheidet, wann die begünstigten Arbeitnehmer in den Ruhestand getreten sind, muß sich am Gleichbehandlungsgrundsatz messen lassen. Dieser ist verletzt, wenn die Unterscheidung auf unsachlichen oder sachfremden Gründen beruht.

2. Es verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn diejenigen Arbeitnehmer, die einer Limitierung ihrer Vergütung zugestimmt haben, bei ihrer Versorgung besser gestellt werden als die von dieser Vertragsänderung nicht mehr betroffenen Pensionäre.