Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 22.01.1975, Az.: 5 AZR 130/74
Unklarheiten der Parteibezeichnung; Richtigstellung; Versäumnisurteil; Einspruch; Zueigenmachen des Einspruchs der anderen Gesellschaft
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 22.01.1975
- Aktenzeichen
- 5 AZR 130/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 10130
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 17.12.1973 - 2 Sa 672/73
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- AR-Blattei Arbeitsgerichtsbarkeit VII Entsch 124
- DB 1975, 1132 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Unklarheiten der Parteibezeichnung können im weiteren Verlauf eines gerichtlichen Verfahrens jederzeit richtiggestellt werden.
2. Ist unklar, gegen welche von zwei in Betracht kommenden Gesellschaften ein Versäumnisurteil ergangen ist, und wird nach Einlegung des Einspruchs durch eine der beiden Gesellschaften klargestellt, daß die andere Gesellschaft durch das Versäumnisurteil verurteilt worden ist, so kann sich die verurteilte Gesellschaft den eingelegten Einspruch zu eigen machen.