Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 29.10.2004, Az.: BVerwG 2 B 39.04
Revisionszulassung wegen Möglichkeit der Klärung der Voraussetzungen für das Bestehen des Anspruchs eines Richters (Beamten) auf Beihilfe für Aufwendungen bei gleichzeitigem Bestehen eines Anspruchs aus der gesetzlichen Krankenversicherung als Mitarbeiter
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 29.10.2004
- Aktenzeichen
- BVerwG 2 B 39.04
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2004, 29320
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VGH Hessen - 20.01.2004 - AZ: 1 UE 3822/00
Rechtsgrundlage
Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat
am 29. Oktober 2004
durch
den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Albers und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht Groepper und Dr. Bayer
beschlossen:
Tenor:
Die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs über die Nichtzulassung der Revision gegen seinen Beschluss vom 20. Januar 2004 wird aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.
Gründe
Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die Entscheidung in dem erstrebten Revisionsverfahren erscheint geeignet, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen Richter (Beamte) Ansprüche auf Beihilfe für Aufwendungen haben, die ihnen für sich selbst oder für berücksichtigungsfähige Angehörige entstehen, wenn sie zugleich als Mitarbeiter Ansprüche aus der gesetzlichen Krankenversicherung haben.