Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 12.11.1984, Az.: 2 BvR 1350/84
Fehlbesetzung des Gerichts; Schöffe; Anfechtung; Revision
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 12.11.1984
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1350/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 11740
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJW 1985, 125-126 (Volltext mit amtl. LS)
- StV 1986, 1
- StV 1985, 1-2
Redaktioneller Leitsatz
1. Scheitert eine ordnungsgemäße Besetzung eines Gerichts an einer Berufung eines Schöffen, bei der gegen einschlägige Vorschriften verstoßen wurde, hat dies nicht die Nichtigkeit des Urteils zur Folge.
2. Eine Überprüfung der fehlerhaften Besetzung von Amts wegen erfolgt nicht.
3. Eine Anfechtung des Urteils ist möglich.