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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 12.11.1984, Az.: 2 BvR 1350/84

Fehlbesetzung des Gerichts; Schöffe; Anfechtung; Revision

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
12.11.1984
Aktenzeichen
2 BvR 1350/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 11740
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1985, 125-126 (Volltext mit amtl. LS)
  • StV 1986, 1
  • StV 1985, 1-2

Redaktioneller Leitsatz

1. Scheitert eine ordnungsgemäße Besetzung eines Gerichts an einer Berufung eines Schöffen, bei der gegen einschlägige Vorschriften verstoßen wurde, hat dies nicht die Nichtigkeit des Urteils zur Folge.

2. Eine Überprüfung der fehlerhaften Besetzung von Amts wegen erfolgt nicht.

3. Eine Anfechtung des Urteils ist möglich.