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Bundesgerichtshof
Urt. v. 30.04.1985, Az.: VI ZR 162/83

Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Bergbauunternehmers; Grubenstollen; Einsteigen von Kindern in eine Tagebruchöffnung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
30.04.1985
Aktenzeichen
VI ZR 162/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 13614
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1986, 133-134 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1985, 781-782 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Bergbauunternehmers bei stillgelegten und eingeschossenen Grubenstollen (hier: Einsteigen von Kindern in eine Tagebruchöffnung).