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Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.09.1970, Az.: VI ZR 270/69

Verschulden; Wehrdienst; Berufförderungsmaßnahmen; Schmerzensgeldanspruch

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
22.09.1970
Aktenzeichen
VI ZR 270/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 11118
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1970, 2114-2116 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1970, 1001-1002 (Volltext mit amtl. LS)
  • VersR 1970, 1053-1055 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Auch wenn der Versorgungsträger einem durch Verschulden eines Dritten im Wehrdienst beschädigten Soldaten Berufsförderungsmaßnahmen nach § 26 BVG gewährt, kann er bei seinem Rückgriff gegen den Dritten nicht auch auf den Schmerzensgeldanspruch des Soldaten greifen.