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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 29.05.1996, Az.: BVerwG 1 DB 25/95

Zweck des Unterhaltsbeitrags; Entfernung aus Dienst; Aberkennung des Ruhegehalts; Verlust der wirtschaftlichen Existenzgrundlage

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
29.05.1996
Aktenzeichen
BVerwG 1 DB 25/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 12955
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
BDiG Frankfurt 22.09.1995 - IV BK 4/95

Fundstelle

  • DokBer B 1996, 261

Amtlicher Leitsatz

Der Zweck des Unterhaltsbeitrags nach § 77 BDO, den durch die Entfernung aus dem Dienst oder die Aberkennung des Ruhegehalts eingetretenen Verlust der wirtschaftlichen Existenzgrundlage zeitweilig abzumildern, steht einer erstmaligen Bewilligung entgegen, wenn der frühere Beamte eine Reihe von Jahren nach seiner Entfernung aus dem Dienst über eine ausreichende wirtschaftliche Existenzgrundlage verfügt hat.