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§ 9c GtDBwVWehrtechnikVDV - Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens

Bibliographie

Titel
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik (GtDBwVWehrtechnikVDV)
Amtliche Abkürzung
GtDBwVWehrtechnikVDV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2030-7-17-4

(1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens sind höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente einzusetzen:

  1. 1.

    Aufsatz,

  2. 2.

    Leistungstest,

  3. 3.

    Persönlichkeitstest,

  4. 4.

    Simulationsaufgabe und

  5. 5.

    biographischer Fragebogen.

(2) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel einen halben Arbeitstag.