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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.01.1984, Az.: 3 AZR 205/82

Öffentlicher Dienst; Unterhaltszahlung; Ortszuschlag

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
24.01.1984
Aktenzeichen
3 AZR 205/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10129
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Bielefeld 07.08.1981 - 5 Ca 835/81
LAG Hamm - 26.02.1982 - AZ: 5 Sa 1262/81

Fundstellen

  • BAGE 45, 36 - 48
  • NJW 1985, 2550 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Angestellte des öffentlichen Dienstes, die allein stehen und für ein minderjähriges Kind in ihrem Haushalt sorgen, leisten diesem Unterhalt i. S. des § 29 Buchstabe B Abs. Ii Nr. 4 BAT (= § 40 Abs. II Nr. 4 BBesG). Sie haben Anspruch auf den Ortszuschlag der Stufe 2. Ob und inwieweit sie für das Kind Unterhaltszahlungen des Vaters erhalten, ist unerheblich.