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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 08.07.1976, Az.: BVerwG 3 CB 87/74

Deutsche Volkszugehörigkeit; Bekenntnis zum deutschen Volkstum; Ausgleichsbewerber

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
08.07.1976
Aktenzeichen
BVerwG 3 CB 87/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11135
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Neustadt (Weinstraße) 12.06.1974 - VG 7 K 216/73

Fundstelle

  • Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr 49

Amtlicher Leitsatz

Die deutsche Volkszugehörigkeit setzt ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum zwingend voraus. Deshalb kann ein Ausgleichsbewerber, der dem deutschen Sprach- und Kulturkreis zuzurechnen ist, nicht schon deshalb als deutscher Volkszugehöriger angesehen werden, weil ein Bekenntnis zu einem nichtdeutschen Volkstum nicht nachgewiesen ist.