Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.08.1963, Az.: 4 AZR 479/62
Angestellter im Forstbetriebsdienst; Tätigkeit von Revierförstern; Verwaltung einer Revierförsterei; Verwalteter Forstbetriebsbezirk
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.08.1963
- Aktenzeichen
- 4 AZR 479/62
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1963, 10159
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 20.09.1962 - 5 Sa 200/62
Rechtsgrundlagen
- § 3 TO A
- Anl. 1a BAT
- Anl. 1 TO A
- § 22 BAT
- § 23 BAT
- § 1 TVG
Fundstelle
- BAGE 14, 337 - 343
Amtlicher Leitsatz
1. Ein Angestellter im Forstbetriebsdienst des Landes Niedersachsen erfüllt das Merkmal " in der Tätigkeit von Revierförstern" (VergGr 5b, Fallgruppe 19), wenn er eine Revierförsterei verwaltet.
2. Erreicht der verwaltete Forstbetriebsbezirk nicht die Flächengröße, die das Land Niedersachsen als Dienstherr und Arbeitgeber für Revierförstereien vorgesehen hat, dann übt der Angestellte im Forstbetriebsdienst ohne Rücksicht auf die Art der Tätigkeit und seine Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen nicht die Tätigkeit von Revierförstern aus.