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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.08.1963, Az.: 4 AZR 479/62

Angestellter im Forstbetriebsdienst; Tätigkeit von Revierförstern; Verwaltung einer Revierförsterei; Verwalteter Forstbetriebsbezirk

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
28.08.1963
Aktenzeichen
4 AZR 479/62
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1963, 10159
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hannover 20.09.1962 - 5 Sa 200/62

Fundstelle

  • BAGE 14, 337 - 343

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Angestellter im Forstbetriebsdienst des Landes Niedersachsen erfüllt das Merkmal " in der Tätigkeit von Revierförstern" (VergGr 5b, Fallgruppe 19), wenn er eine Revierförsterei verwaltet.

2. Erreicht der verwaltete Forstbetriebsbezirk nicht die Flächengröße, die das Land Niedersachsen als Dienstherr und Arbeitgeber für Revierförstereien vorgesehen hat, dann übt der Angestellte im Forstbetriebsdienst ohne Rücksicht auf die Art der Tätigkeit und seine Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen nicht die Tätigkeit von Revierförstern aus.