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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 21.09.2006, Az.: 2 AZR 148/06

Soziale Rechtfertigung einer vor Ablauf der Kündigungsfrist des betreffenden Arbeitnehmers auf die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zielende ordentliche Änderungskündigung; Ausübung des Direktionsrechts durch den Arbeitgeber; Einwilligung des Arbeitnehmers in eine Vertragsänderung mit schlechteren Arbeitsbedingungen

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
21.09.2006
Aktenzeichen
2 AZR 148/06
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2006, 33347
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hessen - 13.09.2005 - AZ: 15 Sa 2194/04

Hinweis

Parallelentscheidung zum Urteil
BAG - 21.09.2006 - AZ: 2 AZR 120/06