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Bundessozialgericht
Urt. v. 23.03.1966, Az.: 1 RA 221/62

Persönliche Bemessungsgrundlage; Anrechnungsfähige Ausfallzeit; Freiwillige Beitragsleistung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
23.03.1966
Aktenzeichen
1 RA 221/62
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1966, 10282
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR Nr 6 zu § 1255 RVO

Amtlicher Leitsatz

Freiwillige Beiträge, die der Versicherte während einer sonst anrechenbaren Ausfallzeit entrichtet hat, werden bei der Ermittlung seiner persönlichen Bemessungsgrundlage nicht berücksichtigt; AVG § 32 Abs. 5 (= RVO § 1255 Abs. 5) ist auf diese Beiträge nicht anwendbar. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherungsfall vor dem 01.01.1966 eingetreten ist.