Bundessozialgericht
Urt. v. 23.03.1966, Az.: 1 RA 221/62
Persönliche Bemessungsgrundlage; Anrechnungsfähige Ausfallzeit; Freiwillige Beitragsleistung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 23.03.1966
- Aktenzeichen
- 1 RA 221/62
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1966, 10282
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 1255 Abs. 5 RVO
- § 32 Abs. 5 AVG
Fundstelle
- SozR Nr 6 zu § 1255 RVO
Amtlicher Leitsatz
Freiwillige Beiträge, die der Versicherte während einer sonst anrechenbaren Ausfallzeit entrichtet hat, werden bei der Ermittlung seiner persönlichen Bemessungsgrundlage nicht berücksichtigt; AVG § 32 Abs. 5 (= RVO § 1255 Abs. 5) ist auf diese Beiträge nicht anwendbar. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherungsfall vor dem 01.01.1966 eingetreten ist.