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Bundesfinanzhof
Urt. v. 24.09.1985, Az.: IX - 47/83

Klagefrist; Fristwahrung; Klageschrift; Klageeingang

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
24.09.1985
Aktenzeichen
IX - 47/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 10911
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BStBl II 1986, 268
  • NVwZ 1986, 968

Amtlicher Leitsatz

Ist die Klage innerhalb der Klagefrist beim Finanzamt angebracht worden, so gilt die Frist auch dann als gewahrt, wenn die Klageschrift abhanden gekommen ist. Rechtshängig wird die Streitsache erst mit Eingang der Klage beim FG.