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Bundessozialgericht
Urt. v. 25.10.1966, Az.: 11 RA 212/65

Deutsche Ostgebiete; Erzwungene unentgeltliche Tätigkeit; Gleichbehandlung mit entgeltlichen Tätigkeiten

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
25.10.1966
Aktenzeichen
11 RA 212/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1966, 10319
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 25, 217 - 219
  • SozR Nr 8 zu § 16 FRG

Amtlicher Leitsatz

Von der Besatzungsmacht erzwungene unentgeltliche Beschäftigungen nach dem 08.05.1945 in den unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten sind im Rahmen des FRG § 16 so zu behandeln, als ob das sonst übliche Entgelt gewährt worden sei.