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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 07.12.1977, Az.: 1 BvR 148/75

Verfahren; Verfassungsbeschwerde; Auslagenerstattung; Eigenständige Regelung; Kosten; Mitwirkung mehrerer Rechtsanwälte; Mündliche Verhandlung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
07.12.1977
Aktenzeichen
1 BvR 148/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 10969
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 46, 321 - 325
  • MDR 1978, 292-293 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1978, 259 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Eine eigenständige Regelung der Auslagenerstattung enthält § 34 BVerfGG für das Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde. Die Kosten für die Beteiligung mehrerer Rechtsanwälte des Beschwerdeführers an einer mündlichen Verhandlung können auch notwendige Auslagen im Sinne der Absätze 3 und 4 dieser Bestimmung sein.