Bundessozialgericht
Urt. v. 30.05.1978, Az.: 7 RAr 48/77
Beschäftigung; Dauer; Beschränkung auf weniger als 20 Stunden; Beschränkung der Natur der Sache nach
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 30.05.1978
- Aktenzeichen
- 7 RAr 48/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10821
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Mannheim 29.01.1976 - S 9 Ar 1953/75
- LSG Stuttgart 15.02.1977 - L 5 Ar 310/76
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- SozR 4100 § 102 Nr 3
Amtlicher Leitsatz
Auf weniger als 20 Stunden wöchentlich pflegt eine Beschäftigung "der Natur der Sache nach" beschränkt zu sein (AFG § 102 Abs 1 S 1), wenn bei normalem Ablauf der Ereignisse ein normal Leistungsfähiger und durchschnittlich begabter Arbeitnehmer mit durchschnittlichen Fertigkeiten und unter üblichen Arbeitsbedingungen weniger als 20 Arbeitsstunden wöchentlich für die vereinbarte Arbeitsleistung benötigt.