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Bundessozialgericht
Urt. v. 30.05.1978, Az.: 7 RAr 48/77

Beschäftigung; Dauer; Beschränkung auf weniger als 20 Stunden; Beschränkung der Natur der Sache nach

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
30.05.1978
Aktenzeichen
7 RAr 48/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10821
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Mannheim 29.01.1976 - S 9 Ar 1953/75
LSG Stuttgart 15.02.1977 - L 5 Ar 310/76

Fundstelle

  • SozR 4100 § 102 Nr 3

Amtlicher Leitsatz

Auf weniger als 20 Stunden wöchentlich pflegt eine Beschäftigung "der Natur der Sache nach" beschränkt zu sein (AFG § 102 Abs 1 S 1), wenn bei normalem Ablauf der Ereignisse ein normal Leistungsfähiger und durchschnittlich begabter Arbeitnehmer mit durchschnittlichen Fertigkeiten und unter üblichen Arbeitsbedingungen weniger als 20 Arbeitsstunden wöchentlich für die vereinbarte Arbeitsleistung benötigt.