Bundessozialgericht
Urt. v. 23.02.1967, Az.: 5 RKn 112/64
Arbeitsunfähigkeit; Krankengeldanspruch; Zahlungsbeginn; Tag der ärztlichen Feststellung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 23.02.1967
- Aktenzeichen
- 5 RKn 112/64
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1967, 10486
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BSGE 26, 111 - 113
- DB 1967, 692 (Volltext)
- DB (Beilage) 1967, 2-3 (Kurzinformation)
- NJW 1967, 1532 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Das Krankengeld wird bei Arbeitsunfällen auch dann erst vom Tage der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an gewährt, wenn der Versicherte den Arzt erst zu Anfang des Tages nach dem Unfall aufsuchen konnte, weil dieser sich gegen Ende des vorhergehenden Tages ereignet hatte.