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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 02.07.1976, Az.: BVerwG 6 C 4/76

Protokollfehler; Rügeverzicht durch Rechtsunkundigen; Revisionsrüge; Parteiaussage; Zeugenaussage; Verfahrensmangel; Beweisaufnahme; Mündliche Verhandlung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
02.07.1976
Aktenzeichen
BVerwG 6 C 4/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 11099
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerwGE 51, 66
  • NJW 1977, 263

Amtlicher Leitsatz

Ein in der einzigen Tatsacheninstanz weder durch einen Rechtskundigen vertretener noch selbst rechtskundiger Streitbeteiligter ist in der Regel mit der Revisionsrüge, Partei- oder Zeugenaussagen seinen gesetzwidrig nicht protokolliert worden, auch dann nicht ausgeschlossen, wenn er den Verfahrensmangel nicht in der auf die Beweisaufnahme folgenden mündlichen Verhandlung geltend gemacht hat.