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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 22.10.1980, Az.: 1 BvR 262/80

Verfassungsmäßigkeit ; Besonderer Kündigungsschutz; Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung; Zweiwochenfrist

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
22.10.1980
Aktenzeichen
1 BvR 262/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 11204
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 55, 154 - 159
  • NJW 1981, 1313 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Mit Art. 6 IV GG ist es unvereinbar, den besonderen Kündigungsschutz des § 9 I MuSchG Arbeitnehmerinnen zu entziehen, die im Zeitpunkt der Kündigung schwanger sind, ihren Arbeitgeber hierüber unverschuldet nicht innerhalb der Zweiwochenfrist des § 9 I 1 MuSchG unterrichten, dies aber unverzüglich nachholen.