Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 22.10.1980, Az.: 1 BvR 262/80
Verfassungsmäßigkeit ; Besonderer Kündigungsschutz; Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung; Zweiwochenfrist
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 22.10.1980
- Aktenzeichen
- 1 BvR 262/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 11204
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BVerfGE 55, 154 - 159
- NJW 1981, 1313 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Mit Art. 6 IV GG ist es unvereinbar, den besonderen Kündigungsschutz des § 9 I MuSchG Arbeitnehmerinnen zu entziehen, die im Zeitpunkt der Kündigung schwanger sind, ihren Arbeitgeber hierüber unverschuldet nicht innerhalb der Zweiwochenfrist des § 9 I 1 MuSchG unterrichten, dies aber unverzüglich nachholen.