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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.05.1961, Az.: 5 AZR 162/59

Verjährungsunterbrechung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.05.1961
Aktenzeichen
5 AZR 162/59
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1961, 10207
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 02.03.1959 - 1 Sa 1/59

Fundstellen

  • DB 1961, 1136 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1961, 1787-1788 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Durch die Klage eines Arbeitnehmers auf Feststellung des Fortbestehens seines Arbeitsverhältnisses wird die Verjährung seiner sich aus § 615 BGB ergebenden Zahlungsansprüche nicht unterbrochen.