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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 05.07.1978, Az.: 4 AZR 809/77

Widerruf der Vorhandwerkerzulage; Mitbestimmungsrecht des Personalrates; Wegfall der Vorhandwerkerzulage

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
05.07.1978
Aktenzeichen
4 AZR 809/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10022
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BAGE 30, 366 - 370

Amtlicher Leitsatz

Der Widerruf der Vorhandwerkerzulage unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Personalrates nach BPersVG § 75. Der Widerruf ist keine Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit, da er nur zum Wegfall der Vorhandwerkerzulage führt.