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§ 6 SächsFischG - Fischereirechte in Nebengewässern

Bibliographie

Titel
Fischereigesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Fischereigesetz - SächsFischG)
Amtliche Abkürzung
SächsFischG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
652-1/2

In Nebengewässern steht den Inhabern der Fischereirechte am Hauptgewässer das Fischereirecht im Verhältnis der Fläche und entsprechend der räumlichen Lage ihrer Fischereirechte zu.