Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 25.05.1992, Az.: BVerwG 6 B 3.92
Rechtsmittel
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 25.05.1992
- Aktenzeichen
- BVerwG 6 B 3.92
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1992, 21154
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Saarlouis - 26.07.1989 - AZ: 1 K 14/89
- OVG Saarland - 09.08.1991 - AZ: 8 R 29/91
- nachfolgend
- BVerwG - 15.12.1993 - AZ: BVerwG 6 C 28/92
Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat
am 25. Mai 1992
durch
den Vorsitzenden Richter Dr. Niehues und
die Richter Dr. Seibert und Dr. Vogelgesang
beschlossen:
Tenor:
Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 9. August 1991 wird aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.
Gründe
Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist aufzuheben und die Revision zuzulassen. Die Rechtssache gibt dem Senat Gelegenheit, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der Zulässigkeit und Rechtzeitigkeit des Rücktritts wegen Prüfungsunfähigkeit fortzuentwickeln, und zwar insbesondere für den Fall, daß eine ärztliche Beurteilung der Prüfungsfähigkeit später geändert wird.
Seibert
Vogelgesang