Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 22.10.1995, Az.: 2 BvR 2344/95
Verfassungsbeschwerde; Unzutreffende Rechtsmittelbelehrung; Mißbrauchsgebühr
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 22.10.1995
- Aktenzeichen
- 2 BvR 2344/95
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1995, 13294
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- NStZ 1996, 321
- NStZ-RR 1996, 112-113 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Wird die Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig ausschließlich damit begründet, das Erstgericht habe eine unzutreffende Rechtsmittelbelehrung erteilt, und zudem einen Antrag auf Erlaß eines einstweiligen Anordnung gestellt, ohne daß eine wichtiger Grund des gemeinen Wohls auch nur dem entferntesten ersichtliche wäre, ist eine Mißbrauchgebühr in Höhe von 1.500,- DM gerechtfertigt.