Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 15.05.1964, Az.: 1 AZR 432/63

Prämienregelung; Betriebsabwesenheit; Betriebsabwesenheit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
15.05.1964
Aktenzeichen
1 AZR 432/63
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1964, 10065
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Mainz 09.07.1963 - 1 Sa 96/63

Fundstellen

  • BB 1964, 884
  • DB 1964, 774-775 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1964, 1121-1122 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Ist in einer modifizierten Prämienregelung bestimmt, daß sich die Höhe der Zuwendung nach der Dauer der Anwesenheit der Arbeitnehmer im Betrieb richte, so gilt die Zeit der streikbedingten Betriebsabwesenheit als Zeit der Betriebsabwesenheit.

2. Eine Prämienregelung des zu 1. geschilderten Inhalts ist zulässig (wie BAG EzA § 2 ArbKrankhG Nr. 1).

3. Eine Maßregelung ist in der Bemessung einer solchen Prämie im Hinblick auf die Streikteilnahme nicht zu sehen.