Bundesfinanzhof
Urt. v. 07.06.1994, Az.: IX R 34/92
Zweifamilienhaus; Entgeltlicher Erwerb; Vereinbarung eines Wohnungsrechts; Eigene Wohnzwecke; Erhöhte Absetzungen; Berücksichtigungsfähige Anschaffungskosten; Nutzflächenanteil; Bodenwertanteil
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 07.06.1994
- Aktenzeichen
- IX R 34/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 11161
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- FG Rheinland-Pfalz (EFG 1992, 253)
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BFHE 175, 70 - 75
- BB 1994, 1990 (amtl. Leitsatz)
- BStBl II 1994, 927-929 (Volltext mit amtl. LS)
- DB 1994, 2009-2010 (Volltext mit amtl. LS)
- HFR 1995, 10-12 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
- 1.
Erwirbt jemand entgeltlich bei gleichzeitiger Vereinbarung eines Wohnungsrechts an einer der beiden Wohnungen zugunsten des Verkäufers ein Zweifamilienhaus, und nutzt er die andere Wohnung für eigene Wohnzwecke, so kann er erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG nur aufgrund der auf die eigengenutzte Wohnung entfallenden Anschaffungskosten für das Gebäude beanspruchen.
- 2.
Zur Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Anschaffungskosten sind die Anschaffungskosten für das Gebäude um den Anteil zu kürzen, der dem Nutzflächenanteil der mit dem Wohnungsrecht belasteten Wohnung entspricht und der zuvor um den kapitalisierten Wert des Wohnungsrechts ohne Berücksichtigung eines Bodenwertanteils vermindert worden ist.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 07.06.1994 - AZ: IX R 33/92