Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 22.01.1985, Az.: BVerwG 9 C 52/83
Auskünfte; Auswärtiges Amt; Asylsachen; Freibeweis; Mitteilung; Informationsquellen; Anhaltspunkte; Staatliche Stelle
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 22.01.1985
- Aktenzeichen
- BVerwG 9 C 52/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 12456
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DVBl 1985, 577-579 (Volltext mit amtl. LS)
- NVwZ 1986, 35-37 (amtl. Leitsatz)
Redaktioneller Leitsatz
Auskünfte des Auswärtigen Amtes in Asylsachen werden im Wege des Freibeweises verwertet; eine Mitteilung der zugrundeliegenden Informationsquellen, ist nicht erforderlich, wenn nicht ausnahmsweise konkrete Anhaltspunkte dafür vorgetragen werden, daß die Auskünfte ausschließlich auf der Grundlage von Informationen staatlicher Stellen erteilt werden.