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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 22.01.1985, Az.: BVerwG 9 C 52/83

Auskünfte; Auswärtiges Amt; Asylsachen; Freibeweis; Mitteilung; Informationsquellen; Anhaltspunkte; Staatliche Stelle

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
22.01.1985
Aktenzeichen
BVerwG 9 C 52/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 12456
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DVBl 1985, 577-579 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1986, 35-37 (amtl. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Auskünfte des Auswärtigen Amtes in Asylsachen werden im Wege des Freibeweises verwertet; eine Mitteilung der zugrundeliegenden Informationsquellen, ist nicht erforderlich, wenn nicht ausnahmsweise konkrete Anhaltspunkte dafür vorgetragen werden, daß die Auskünfte ausschließlich auf der Grundlage von Informationen staatlicher Stellen erteilt werden.