Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 14.04.1988, Az.: 1 BvR 544/86
Adoption; Schriftsatz; Kind; Einreichen
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 14.04.1988
- Aktenzeichen
- 1 BvR 544/86
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1988, 12233
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- FamRZ 1988, 1247
- NJW 1988, 1963 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. Wenn ein Schriftsatz eines Kindes in einem Verfahren zur Adoption nicht berücksichtigt wird, kann eine Verletzung des Art. 103 GG in Betracht kommen. Entscheidender Zeitpunkt für das Einreichen ist die Hinausgabe der Entscheidung.
2. Erfolgt daraufhin eine Verfassungsbeschwerde, wird der Adoptionsbeschluß aufgehoben.