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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 14.04.1988, Az.: 1 BvR 544/86

Adoption; Schriftsatz; Kind; Einreichen

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
14.04.1988
Aktenzeichen
1 BvR 544/86
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 12233
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • FamRZ 1988, 1247
  • NJW 1988, 1963 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. Wenn ein Schriftsatz eines Kindes in einem Verfahren zur Adoption nicht berücksichtigt wird, kann eine Verletzung des Art. 103 GG in Betracht kommen. Entscheidender Zeitpunkt für das Einreichen ist die Hinausgabe der Entscheidung.

2. Erfolgt daraufhin eine Verfassungsbeschwerde, wird der Adoptionsbeschluß aufgehoben.