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§ 106 PAO - Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens

Bibliographie

Titel
Patentanwaltsordnung (PAO)
Amtliche Abkürzung
PAO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
9424-5-1

Das berufsgerichtliche Verfahren wird dadurch eingeleitet, dass die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht eine Anschuldigungsschrift einreicht.