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Bundesgerichtshof
Urt. v. 26.02.1991, Az.: VI ZR 226/90

Anspruchsübergang; Umfang des Anspruchsübergangs; Schadensersatzanspruch; Eigentumsverletzung; Eigentumsverletzung nach Veräußerung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
26.02.1991
Aktenzeichen
VI ZR 226/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 14581
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW-RR 1992, 283-284 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Der Anspruchsübergang aus § 67 I VVG umfaßt auch vertragliche Ansprüche auf Ersatz des Schadens, den der Versicherer ausgleicht.

2. Das Eigentum eines Möbelherstellers an von ihm hergestellten Möbeln kann durch die Verwendung eines ungeeigneten Lackes auch dann verletzt werden, wenn die Schäden an den Möbeln erst nach der Veräußerung entstehen; in solchen Fällen konkretisiert sich die Eigentumsverletzung in der den Hersteller treffenden Gewährleistungsverpflichtung gegenüber seinen Abnehmern.