§ 56 NachbarG - Nachträgliche Grenzänderungen
Bibliographie
- Titel
- Saarländisches Nachbarrechtsgesetz Gesetz Nr. 965
- Redaktionelle Abkürzung
- NachbarG,SL
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 403-2
Die Rechtmäßigkeit des Abstandes einer Anpflanzung wird durch nachträgliche Grenzänderungen nicht berührt; § 55 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.